{"id":1050,"date":"2025-01-07T20:42:33","date_gmt":"2025-01-07T19:42:33","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-woicke.de\/?p=1050"},"modified":"2025-08-08T10:10:22","modified_gmt":"2025-08-08T08:10:22","slug":"art-7-ausgleichsanspruch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-woicke.de\/?p=1050","title":{"rendered":"Art. 7 &#8211; Ausgleichsanspruch"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesetzestext<\/h2>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted has-white-background-color has-background has-small-font-size\">(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Flugg\u00e4ste Ausgleichszahlungen in folgender H\u00f6he:<br><br>a) 250 EUR bei allen Fl\u00fcgen \u00fcber eine Entfernung von 1500 km oder weniger,<br><br>b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Fl\u00fcgen \u00fcber eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Fl\u00fcgen \u00fcber eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,<br><br>c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Fl\u00fcgen.<br><br>Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbef\u00f6rderung oder der Annullierung sp\u00e4ter als zur planm\u00e4\u00dfigen Ankunftszeit ankommt.<br><br>(2) Wird Flugg\u00e4sten gem\u00e4\u00df Artikel 8 eine anderweitige Bef\u00f6rderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit<br><br>a) bei allen Fl\u00fcgen \u00fcber eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht sp\u00e4ter als zwei Stunden oder<br><br>b) bei allen innergemeinschaftlichen Fl\u00fcgen \u00fcber eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Fl\u00fcgen \u00fcber eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht sp\u00e4ter als drei Stunden oder<br><br>c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Fl\u00fcgen nicht sp\u00e4ter als vier Stunden<br><br>nach der planm\u00e4\u00dfigen Ankunftszeit des urspr\u00fcnglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausf\u00fchrende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % k\u00fcrzen.<br><br>(3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gew\u00f6hnliche \u00dcberweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverst\u00e4ndnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und\/oder anderen Dienstleistungen.<br><br>(4) Die in den Abs\u00e4tzen 1 und 2 genannten Entfernungen werden nach der Methode der Gro\u00dfkreisentfernung ermittelt.<\/pre>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kommentierung<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Abs. 1\/Abs. 2<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Bestimmung der Entfernung bei einheitlich gebuchten Fl\u00fcgen mit Umstieg<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei einheitlich gebuchten Fl\u00fcgen, die aus mindestens zwei Teilfl\u00fcgen bestehen, erfolgt die Bestimmung der Entfernung f\u00fcr diese Norm stets vom Abflugort des ersten Teilflugs aus bis zum Ankunftsort des letzten Teilflugs. Das gilt unabh\u00e4ngig davon, auf welchem Teilflug die St\u00f6rung (Annullierung, Versp\u00e4tung, Nichtbef\u00f6rderung etc.) auftritt. Das gilt auch dann, wenn lediglich der letzte Teilflug betroffen ist. <\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\"><em>\"Art. 2 Buchst. b und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261\/2004 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 \u00fcber eine gemeinsame Regelung f\u00fcr Ausgleichs- und Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr Flugg\u00e4ste im Fall der Nichtbef\u00f6rderung und bei Annullierung oder gro\u00dfer Versp\u00e4tung von Fl\u00fcgen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295\/91 sind dahin auszulegen, dass im Rahmen eines aus zwei Teilfl\u00fcgen bestehenden einheitlich gebuchten Anschlussflugs ein Fluggast, der am Endziel eine Versp\u00e4tung von drei Stunden oder mehr hat, die auf die Annullierung des zweiten Teilflugs zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, der von einem anderen Luftfahrtunternehmen als demjenigen, mit dem dieser Fluggast den Bef\u00f6rderungsvertrag geschlossen hat, h\u00e4tte durchgef\u00fchrt werden sollen, seine Schadensersatzklage nach Art. 7 Abs. 1 dieser Verordnung gegen dieses Luftfahrtunternehmen erheben und von ihm die Leistung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausgleichszahlung verlangen kann, die auf der Grundlage der Gesamtentfernung des Anschlussflugs vom Abflugort des ersten Teilflugs bis zum Ankunftsort des zweiten Teilflugs ermittelt wird.\"<\/em><br><a href=\"https:\/\/ra-woicke.de\/?p=944\" data-type=\"post\" data-id=\"944\">EuGH, Beschluss v. 22. April 2021, C-592\/20<\/a><\/pre>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu beachten ist, dass keinesfalls die Enternungen der einzelnen Teilfl\u00fcge zu addieren sind. Vielmehr ist ma\u00dfgeblich stets die Entfernung vom ersten  Flughafen des ersten Teilflugs bis zum zweiten Flughafen des letzten Teilflugs. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Abs. 2<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Vorverlegte Fl\u00fcge<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Abs. 2, der dem ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmen die M\u00f6glichkeit gibt, f\u00e4llige Ausgleichzahlungen lediglich <em>h\u00e4lftig <\/em>leisten zu m\u00fcssen, gilt nicht f\u00fcr vorverlegt Fl\u00fcge. <\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\"><em>\"Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 261\/2004 ist dahin auszulegen, dass er nicht f\u00fcr einen Fall gilt, in dem die Ankunftszeit eines vorverlegten Fluges innerhalb der in dieser Bestimmung genannten Grenzen liegt.\"<\/em><br><a href=\"https:\/\/ra-woicke.de\/?p=905\" data-type=\"post\" data-id=\"905\">EuGH, Urteil v. 21. Dezember 2021, C\u2011146\/20, C\u2011188\/20, C\u2011196\/20 und C\u2011270\/20<\/a><\/pre>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der EuGH begr\u00fcndet dies damit, dass es der Zweck der Regelung sei, ausf\u00fchrende Luftfahrtunternehmen zu motivieren, von Annullierungen betroffenen Passagieren eine sehr zeitnahe Alternative anzubieten. Sie soll hingegen nicht dazu f\u00fchren, dass Fl\u00fcge systematisch vorverlegt werden, weniger Ausgleich leisten zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Abs. 3<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Geregelt ist die Art und Weise, wie die <em>Ausgleichszahlung<\/em> zu erfolgen hat. Wegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 10 Abs. 2 aber auch die Erstattung von Flugscheinkosten bei Annullierung, gro\u00dfer Versp\u00e4tung sowie Downgrade. Demnach steht es im Ermessen des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens, die Leistung durch <strong>Barzahlung, \u00dcberweisung oder per Scheck<\/strong> zu leisten. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">M\u00f6chte das ausf\u00fchrende Luftfahrtunternehmen die Leistung in Form von <strong>Reisegutscheinen<\/strong> <strong>und\/oder anderen Dienstleistungen<\/strong> vornehmen, ist dies nur unter der Bedingung zul\u00e4ssig, dass der betroffene Fluggast <strong>schriftlich sein Einverst\u00e4ndnis<\/strong> erkl\u00e4rt. <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Kein handschriftliches Einverst\u00e4ndnis erforderlich &#8211; Online-Formular reicht aus<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Erfordernis der Schriftlichkeit bedeutet in diesem Zusammenhang nicht zwingend eine handschriftliche Erkl\u00e4rung. Es reicht daher insbesondere aus, dass der Fluggast auf der Webseite des Luftfahrtunternehmens ein entsprechendes Formular ausf\u00fcllt und sich &#8211; unter Ausschluss der Barzahlung, der \u00dcberweisung oder eines Schecks &#8211; f\u00fcr die Leistung durch einen Reisegutschein oder der anderen Dienstleistung entscheidet. <\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\"><em>\"Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261\/2004 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 \u00fcber eine gemeinsame Regelung f\u00fcr Ausgleichs- und Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr Flugg\u00e4ste im Fall der Nichtbef\u00f6rderung und bei Annullierung oder gro\u00dfer Versp\u00e4tung von Fl\u00fcgen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295\/91 ist in Verbindung mit ihrem Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und im Licht ihres 20. Erw\u00e4gungsgrundes<br><br>dahin auszulegen, dass<br><br>im Fall der Annullierung eines Fluges durch das ausf\u00fchrende Luftfahrtunternehmen davon auszugehen ist, dass der Fluggast sein \u201eschriftliches Einverst\u00e4ndnis\u201c mit einer Erstattung der Flugscheinkosten in Form eines Reisegutscheins erteilt hat, wenn er auf der Website des Luftfahrtunternehmens ein Online-Formular ausgef\u00fcllt und darin diese Erstattungsmodalit\u00e4t unter Ausschluss der Auszahlung eines Geldbetrags gew\u00e4hlt hat\". <\/em><br><a href=\"https:\/\/ra-woicke.de\/?p=1001\" data-type=\"post\" data-id=\"1001\">EuGH, Urteil v. 21. M\u00e4rz 2024, C\u201176\/23<\/a><\/pre>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Luftfahrtunternehmen muss Fluggast vorher aufkl\u00e4ren<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">An seine Entscheidung f\u00fcr einen Reisegutschein (oder andere Dienstleistungen) und damit gegen eine Barzahlung, \u00dcberweisung oder einen Scheck, ist der Fluggast nur gebunden, wenn er in der Lage war, seine Wahl zweckdienlich und informiert zu treffen. In diese Lage muss das Luftfahrtunternehmen ihn versetzen.  Dies setzt eine klare und umfassende, daher insbesondere zutreffende, Information \u00fcber die verschiedenen ihm zur Verf\u00fcgung stehenden Erstattungsmodalit\u00e4ten voraus. Dies d\u00fcrfte nicht der Fall sein, wenn die Aufkl\u00e4rung in einer Sprache erfolgt, deren Beherrschung vom Fluggast nicht erwaret werden kann oder die Erstattung durch einen Geldbetrag gegen\u00fcber der Form des Reisegutscheins zus\u00e4tzliche Schritte umfasst. <\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\"><em>\"[Dies setzt voraus, dass der Fluggast] in der Lage war, eine zweckdienliche und informierte Wahl zu treffen und somit der Erstattung seiner Flugscheinkosten in Form eines Reisegutscheins anstelle eines Geldbetrags nach Aufkl\u00e4rung zuzustimmen; dies setzt voraus, dass das Luftfahrtunternehmen dem Fluggast in lauterer Weise klare und umfassende Informationen \u00fcber die verschiedenen ihm zur Verf\u00fcgung stehenden Erstattungsmodalit\u00e4ten gegeben hat.\"<\/em><br><a href=\"https:\/\/ra-woicke.de\/?p=1001\" data-type=\"post\" data-id=\"1001\">EuGH, Urteil v. 21. M\u00e4rz 2024, C\u201176\/23<\/a><\/pre>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Anlegen eines Treuekontos<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allein das Anlegen eines Treuekontos auf der Webseite des Luftfahrtunternehmens, auf das ein solcher Reisegutschein \u00fcbertragen werden kann, soll f\u00fcr eine solche Annahme eines &#8222;schriftlichen Einverst\u00e4ndnisses&#8220; nicht ausreichen.<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\"><em>\"Art. 8 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261\/2004 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 \u00fcber eine gemeinsame Regelung f\u00fcr Ausgleichs- und Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr Flugg\u00e4ste im Fall der Nichtbef\u00f6rderung und bei Annullierung oder gro\u00dfer Versp\u00e4tung von Fl\u00fcgen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295\/91<br><br>ist dahin auszulegen, dass<br><br>im Fall der Annullierung eines Fluges durch das ausf\u00fchrende Luftfahrtunternehmen nicht davon auszugehen ist, dass der Fluggast sein \u201eschriftliches Einverst\u00e4ndnis\u201c mit der Erstattung der Flugscheinkosten in Form von Reisegutscheinen erteilt hat, wenn er auf der Website des Luftfahrtunternehmens ein Treuekonto angelegt hat, auf das diese Gutscheine \u00fcbertragen werden sollten, ohne sein Einverst\u00e4ndnis zu dieser Form der Erstattung durch eine ausdr\u00fcckliche, endg\u00fcltige und eindeutige Annahme best\u00e4tigt zu haben.\"<\/em><br><a href=\"https:\/\/ra-woicke.de\/?p=1048\" data-type=\"post\" data-id=\"1048\">EuGH, Urteil v. 16. Januar 2025, C\u2011642\/23<\/a><\/pre>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesetzestext (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Flugg\u00e4ste Ausgleichszahlungen in folgender H\u00f6he:a) 250 EUR bei allen Fl\u00fcgen \u00fcber eine Entfernung von 1500 km oder weniger,b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Fl\u00fcgen \u00fcber eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Fl\u00fcgen \u00fcber eine Entfernung zwischen 1500 km und &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/ra-woicke.de\/?p=1050\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eArt. 7 &#8211; Ausgleichsanspruch\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[],"class_list":["post-1050","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-kommentar"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-woicke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1050","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-woicke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-woicke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-woicke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-woicke.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1050"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/ra-woicke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1050\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1195,"href":"https:\/\/ra-woicke.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1050\/revisions\/1195"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-woicke.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1050"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-woicke.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1050"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-woicke.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1050"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}