Das aktuelle Urteil
- Aus Versehen einen Reisegutschein statt Geldbetrag akzeptiert? Häufig kein Problem!Wer schriftlich – zum Beispiel durch Ausfüllen eines Online-Formulars – einen Reisegutschein akzeptiert, kann damit seinen Anspruch auf einen Geldbetrag ausschließen. Aber nur dann, „wenn er in der Lage war, eine zweckdienliche und informierte Wahl zu treffen“. Dies setzt voraus, „dass das Luftfahrtunternehmen dem Fluggast in lauterer Weise klare und umfassende Informationen über die verschiedenen …
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Kommentar
Fluggastrechte-Verordnung
Praxiskommentar für Juristen – Gebrauchsanweisung für Passagiere
(Im Aufbau)
Rechtsanwalt Jan-César Woicke
Stand:
- Art. 2 – Begriffsbestimmungen
- Art. 3 – Anwendungsbereich
- Art. 4 – Nichtbeförderung
- Art. 5 – Annullierung
- Art. 6 – Verspätung
- Art. 7 – Ausgleichsanspruch
- Art. 8 – Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
- Art. 14 – Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte
- Art. 15 – Ausschluss der Rechtsbeschränkung
- Art. 16 – Verstöße
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Wir über uns
Kanzlei Woicke ist die fluggastrechtlich ausgerichtete Kanzlei von Rechtsanwalt Jan-César Woicke: Geboren in Wedel bei Hamburg, aufgewachsen auf der Insel Sylt, juristisches Studium an der Uni Rostock, Volontariat bei einer überregionalen Tageszeitung, Referendariat in Berlin. Hat Kerosin im Blut. Steht am liebsten um 7:47 Uhr auf. Fliegt selbst häufig, aber seiner Meinung nach nicht häufig genug. Tritt seit 2008 konsequent für die Rechte von Fluggästen ein.
Worüber RA Woicke sich freut: Fluggesellschaften, die verstanden haben, dass Passagiere mehr sind als Frachtgut. Was ihn ärgert: Das Geschäft mit der Angst – vermeintlich verbraucherschützende „Anbieter“, die Fluggästen versprechen, ihnen ein Prozesskostenrisiko abzunehmen, das häufig (so gut wie ) gar nicht besteht, und dafür üppige Provisionen einstreichen. Denn die Rechtslage könnte für Fluggäste kaum besser sein. Daher sein Credo: Besser gleich zum Anwalt für Fluggastrechte!


