Das aktuelle Urteil
- Aus Versehen einen Reisegutschein statt Geldbetrag akzeptiert? Häufig kein Problem!Wer schriftlich – zum Beispiel durch Ausfüllen eines Online-Formulars – einen Reisegutschein akzeptiert, kann damit seinen Anspruch auf einen Geldbetrag ausschließen. Aber nur dann, „wenn er in der Lage war, eine zweckdienliche und informierte Wahl zu treffen“. Dies setzt voraus, „dass das Luftfahrtunternehmen dem Fluggast in lauterer Weise klare und umfassende Informationen über die verschiedenen …
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Kommentar
Fluggastrechte-Verordnung
Praxiskommentar für Juristen – Gebrauchsanweisung für Passagiere
(Im Aufbau)
Rechtsanwalt Jan-César Woicke
Stand:
Artikel 2 – Begriffsbestimmungen
Artikel 3 – Anwendungsbereich
Artikel 4 – Nichtbeförderung
Artikel 5 – Annullierung
Artikel 7 – Ausgleichsanspruch
Artikel 8 – Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
Artikel 14 – Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte
Artikel 16 – Verstöße
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Wir über uns
Kanzlei Woicke ist die fluggastrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Jan-César Woicke: Geboren in Wedel bei Hamburg, aufgewachsen auf der Insel Sylt, juristisches Studium an der Uni Rostock, Volontariat bei einer überregionalen Tageszeitung, Referendariat in Berlin. Hat Kerosin im Blut. Steht am liebsten um 7:47 Uhr auf. Fliegt selbst häufig, aber längst nicht häufig genug. Tritt seit 2008 konsequent für die Rechte von Fluggästen ein.
Worüber er sich freut: Fluggesellschaften, die verstanden haben, dass Passagiere mehr sind als Nutzlast. Was ihn ärgert: Das Geschäft mit der Angst. „Anbieter“, die vorgeben, Ansprüche von Fluggästen kostenlos durchzusetzen, ihnen aber ein Prozesskostenrisiko über Provisionen abkaufen, das häufig gar nicht existiert. Denn die Gesetzeslage könnte für Fluggäste kaum besser sein. Daher sein Credo: Besser gleich zum Anwalt für Fluggastrechte!