Urteile

  • EuGH, Urteil v. 25. Januar 2024, C‑54/23
    Erleidet der Fluggast trotz der großen Verspätung seines Fluges nur einen kleinen Zeitverlust an seinem Endziel, weil er sich selbst einen Ersatzflug bucht, hat er keinen Ausgleichsanspruch.
  • EuGH, Urteil v. 25. Januar 2024, C‑474/22
    Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung im Falle großer Verspätung, sofern Fluggast nicht (rechtzeitig) zur Abfertigung erscheint.
  • EuGH, Urteil v. 26. Oktober 2023, C‑238/22
    Fluggast braucht sich nicht am Flugsteig einfinden, um eine Ausgleichszahlung zu erhalten, falls ihm Beförderung im Voraus verweigert wurde. Ausgleichszahlungspflicht besteht auch, wenn Fluggast mind. zwei Wochen vor geplantem Flug Beförderung verweigert wurde.
  • EuGH, Urteil v. 8. Juni 2023, C‑49/22
    Sogenannte Repatriierungsflüge brauchen vom Luftfahrtunternehmen ersatzweise nicht angeboten zu werden. Entsprechend kann Fluggast die Kosten nicht auf Grundlage der EU-VO 261/2004 erstattet verlangen. Erstattungsanspruch kann sich aber aus unterlassener Unterstützung ergeben.
  • EuGH, Urteil v. 11. Mai 2023, C‑156/22 bis C‑158/22
    Kein außergewöhnlicher Umstand, wenn ein Besatzungsmitglied wegen Krankheit oder Tod kurzfristig ausfällt.
  • EuGH, Beschluss v. 10. März 2023, C‑607/22
    Fluggesellschaft, die nie geplant hat, einen bestimmten Flug durchzuführen, ist nicht „ausführendes Luftfahrtunternehmen“.
  • EuGH, Beschluss v. 2. Dezember 2022, C‑229/22
    Entscheidung ohne Relevanz für den deutschen Sprachraum.
  • EuGH, Urteil v. 6. Oktober 2022, C‑436/21
    Fasst ein Reisebüro mehrere Flüge auf einem Flugschein mit einheitlichem Gesamtpreis zusammen, handelt es sich mit der Folge um „direkte Anschlussflüge“, dass sie insgesamt einen einheitlichen Beförderungsvorgang darstellen. Einer besonderen rechtlichen Beziehung der beteiligten Luftfahrtunternehmen untereinander bedarf es hierfür nicht.
  • EuGH, Beschluss v. 3. Oktober 2022, C‑302/22
    Werden Reifen beschädigt, weil Startvorgang des Flugzeugs wegen eines Vogelschlags durch Vollbremsung abgebrochen wird, liegen außergewöhnliche Umstände vor.
  • EuGH, Urteil v. 29. September 2022, C‑597/20
    EU-Staaten ist es erlaubt, eine nationale Stelle einzurichten, die Luftfahrtunternehmen zur Ausgleichszahlung an betroffenen Fluggast verpflichtet.
  • EuGH, Beschluss v. 27. September 2022, C‑307/21
    Für die Rechtzeitigkeit der Mitteilung einer Annullierung ist nicht entscheidend, wann das Luftfahrtunternehmen diese dem Fluggast per E-Mail mitgeteilt hat, sondern ob und ggf. wann dieser tatsächlich über die Streichung informiert wurde. Das gilt auch dann, wenn das Luftfahrtunternehmen nicht wusste, dass die Nachricht lediglich den Vermittler erreicht.
  • EuGH, Urteil v. 7. Juli 2022, C‑308/21
    Ausfall der vom Flughafen betriebenen Betankungsanlage stellt außergewöhnlichen Umstand dar.
  • EuGH, Urteil v. 7. April 2022, C‑561/20
    Ausgleichsanspruch besteht auch, wenn Flug aus der EU mit Umstieg in Drittstaat und Ziel in diesem Drittstaat, vollständig von Unternehmen des Drittstaats durchgeführt wird und Verspätung auf Teilflug in dem Drittstaat auftritt.
  • EuGH, Urteil v. 24. Februar 2022, C‑451/20
    Keine Anwendbarkeit der VO, sofern lediglich Zwischenlandung auf Flughafen der Gemeinschaft.
  • EuGH, Urteil v. 3. Februar 2022, C‑20/21
    Keine internationale Zuständigkeit aus Erfüllungsgesichtspunkten am Ort der Zwischenlandung.
  • EuGH, Beschluss v. 10. Januar 2022, C‑287/20
    Keine außergewöhnlichen Umstände, wenn Piloten oder Flugbegleiter gewerkschaftlich organisiert streiken.
  • EuGH, Urteil v. 21. Dezember 2021, C‑146/20, C‑188/20, C‑196/20 und C‑270/20
    Keine Halbierung der Ausgleichszahlung bei vorverlegten Flügen. Mitteilung der Vorverlegung kann Angebot einer anderweitigen Beförderung darstellen. Zu den Begriffen der „bestätigten Buchung“, des „ausführenden Luftfahrtunternehmens“ und des „anderen Belegs“ und zu den Informationspflichten hinsichtlich der Ausgleichszahlung.
  • EuGH, Urteil v. 21. Dezember 2021, C‑263/20
    Ein ansonsten unveränderter Flug gilt als annulliert, wenn er mehr als eine Stunde vorverlegt wird. Ob der Fluggast rechtzeitig über eine Annullierung informiert wurde, sodass das ausführende Luftfahrtunternehmen keine Ausgleichszahlung zu leisten braucht, hängt – auch bei Buchung über Vermittler – grundsätzlich davon ab, ob und ggf. wann er über Streichung unterrichtet wurde.
  • EuGH, Urteil v. 21. Dezember 2021, C‑395/20
    Erst ab einer Verschiebung der Abflugzeit um mindestens drei Stunden gilt ein ansonsten unveränderter Flug als annulliert.
  • EuGH, Urteil v. 6. Oktober 2021, C-613/20
    Streik des eigenen Personals begründet auch dann keine außergewöhnlichen Umstände, wenn er aus Solidarität mit Streik gegen Muttergesellschaft geführt wird, mit dieser bereits eine Einigung erzielt wurde, der Streik aber (sogar über die angekündigte Dauer hinaus) fortgeführt wird.
  • EuGH, Beschluss v. 6. Oktober 2021, C‑253/21
    Ein Flug, der auf einem Ausweichflughafen endet, ist annulliert i.S.d. VO.
  • EuGH, Urteil v. 22. April 2021, C-826/19
    Flughäfen, die dieselbe Stadt bedienen, müssten nicht in derselben Stadt/Region liegen. Kein Ausgleich, wenn Flug abweichend auf Airport endet, der dieselbe Region bedient, wohl aber, wenn Zeitverlust am planmäßigen Endziel mind. drei Stunden. Kosten für Weitertransport muss Airline anbieten, aber keine Ausgleichspflicht, weil Angebot ausbleibt. Außergewöhnliche Umstände auf Vorflügen derselben Maschine können Ausgleichspflicht entfallen lassen.
  • EuGH, Beschluss v. 22. April 2021, C-592/20
    Bestätigung bisheriger Entscheidungen zum „ausführenden Luftfahrtunternehmen“ und zur für die Höhe der Ausgleichszahlung anzusetzenden Entfernung bei einheitlich gebuchten Flügen mit Umstieg.
  • EuGH, Urteil v. 23. März 2021, C-28/20
    Regulärer Streik von Beschäftigten eines ausführenden Luftfahrtunternehmen, die dem Aufruf einer Gewerkschaft folgen, begründet keine außergewöhnlichen Umstände.
  • EuGH, Beschluss v. 14. Januar 2021, C-264/20
    Möchte sich ein Luftfahrtunternehmen auf außergewöhnliche Umstände berufen, muss es zusätzlich nachweisen, Betroffenen die frühestmögliche Ersatzbeförderung an ihr Endziel angeboten zu haben. Kollision eines Fremd-Flugzeugs mit parkendem Flugzeug des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist außergewöhnlicher Umstand. Unerheblich ist, ob Kollision zu Schaden an der Maschine führt.
  • EuGH, Urteil v. 18. November 2020, C-519/19
    Entscheidung betrifft Gerichtsstandsvereinbarung mittels ihrer allgemeinen Beförderungsbedingungen, die im Verhältnis Fluggesellschaft/Fluggast regelmäßig missbräuchlich ist.

(Entscheidungssammlung wird ergänzt).